Gutachten


Herr Dipl. Ing.Univ. Joachim Konetzki ist von der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern als Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau, sowie Bauablaufstörungen öffentlich bestellt und vereidigt.
In dieser Eigenschaft erfolgt die gutachterliche Beratung und schriftliche Gutachtenerstellung, sowohl für private Auftraggeber, als auch für Gerichte.

Eine zielführende Möglichkeit zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen stellt auch die Einholung eines Schiedsgutachtens dar. Gemäß BGB §317ff. sind die Feststellungen des Schiedsgutachters für beide Parteien verbindlich.
Eine Schiedsgutachtenklausel kann bereits im Bauvertrag vereinbart werden. Üblich ist aber auch die nachträgliche Bestellung eines Schiedsgutachters durch die Industrie- und Handelskammer, oder die direkte Benennung durch die Parteien während der Baumaßnahme.

Neben der reinen Gutachtenerstellung gewinnt die Tätigkeit als Schlichter und Mediator im Rahmen der ADR (alternative dispute resolution) zunehmend an Bedeutung.


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